Vorsorge ist: Heute schon an morgen zu denken!

Ist es nicht ein beruhigendes Gefühl, wenn man weiß, dass alles für den Fall der Fälle geregelt ist? Die Vorstellungen und Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge gehen weit auseinander. Ob die testamentarische Vorsorge, die Bestattungsvorsorge, oder die Patientenverfügung – die Möglichkeiten sind groß. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick.

Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge ist Fürsorge – für sich selbst und für die Hinterbliebenen. Auch wenn wir die Gedanken an den Tod gerne verdrängen, ist es doch beruhigend zu wissen, dass wir alles geregelt hinterlassen. Damit unsere Nächsten in der Trauer nicht auch noch schwierige Entscheidungen treffen müssen, ist der Bestattungsvorsorgevertrag ein Weg, der von Selbstbestimmung und Verantwortung zeugt.

Auch die Finanzierungsfrage kann so geregelt werden, damit zu aller Trauer nicht auch noch finanzielle Belastungen auf die Angehörigen zukommen.

Bestattungsvorsorge

Treuhandkonto

Mit der Einlage auf ein Treuhandkonto können Sie eine Grundlage schaffen, sodass die eingezahlten Beträge vor dem staatlichen Zugriff, z. B. im Falle einer Pflegebedürftigkeit, geschützt sind. Wir arbeiten hier mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG sowie mit der Sparkasse Westholstein vor Ort zusammen.

Sterbegeldversicherung

Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie sicherstellen, dass alle Kosten im Todesfall gedeckt sind. Ihre Angehörigen werden so in einer schweren Zeit finanziell entlastet.
Die Versicherung zahlt im Todesfall eine vorab festgelegte Geldsumme aus, die vorher entweder in kleinen Raten oder in einer Summe angespart wurde. Dieses Geld kann für die Beerdigung, den Grabstein, die Trauerfeier oder andere letzte Wünsche verwendet werden.

Bestattungsvertrag

Gestalten Sie Ihren Abschied selbstbestimmend und schenken Sie Sicherheit, in dem Sie vorher alles regeln:

  • Bestattungsart
  • Wahl des Sarges und der Urne
  • Ort der Beisetzung und Grabart
  • Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier (Musik, Dekoration, Ort des Trauerkaffees etc.)
  • Trauerbriefe, Danksagungskarten und Traueranzeige
  • Besondere Wünsche
  • Finanzierung der Bestattung

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie eine Bestattungsvorsorge wünschen. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Testament

Ein Testament empfiehlt sich, wenn Sie bestimmte Vorstellungen haben, wie Ihr Erbe dereinst verteilt werden soll. Etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen. Ihre Verfügungen gelten dann, abgesehen vom gesetzlich definierten Pflichtteil, als verbindlich.

Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten. Ein Testament sollte selbst geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Wir können Ihnen gerne behilflich sein, den für Sie richtigen Weg zu finden. Auch hier hat das Bundesjustizministerium Vorlagen.

Bitte beachten Sie:

Als Bestattungsinstitut können und dürfen wir keine Rechtsberatung vornehmen. Bei Fragen zum Erbrecht und zum Testament empfehlen wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch stellen wir für Sie gerne Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren her. So erhalten Sie vollständige Rechtssicherheit.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung frühzeitig zu verfassen, ist überaus sinnvoll. Damit werden Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt, wenn der Fall eintreten sollte, dass Sie sich – bedingt durch Krankheit oder einen Unfall – nicht mehr persönlich äußern können. Sie ist auch für die behandelnden Ärzte rechtsverbindlich und regelt, welche Behandlungen und Therapien gewollt sind und welche ausgeschlossen werden sollen.

Die Patientenverfügung ist schriftlich zu verfassen und sollte möglichst regelmäßig mit Datum und Unterschrift aktualisiert werden. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt darüber hinaus eine Vertrauensperson, die Ihre Interessen vertritt.

Für eine persönliche Beratung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihrem Hausarzt.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie erste Informationen: www.bmjv.de

Organspende

Mit einer Entscheidung zu Lebzeiten, ob und wie Sie Ihre Organe spenden wollen, entlasten Sie Ihre Angehörigen, die in einem Moment des Abschieds sonst mutmaßen müssten, was Ihr Wille gewesen wäre.

Fragen Sie sich am besten in einem stillen Moment selbst, welches Vorgehen Sie wünschen, und halten Sie diesen Wunsch schriftlich fest – zum Beispiel mit einem offiziellen Organspendeausweis der BZgA. Ihre Entscheidung ist selbstverständlich nicht in Stein gemeißelt und kann jederzeit widerrufen oder durch Neuausfüllen des Ausweises geändert werden.

Informationen zu allen Aspekten der Organspende finden Sie auf organspende-info.de. Oder wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Hausarzt.

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