Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung frühzeitig zu verfassen, ist überaus sinnvoll. Damit werden Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt, wenn der Fall eintreten sollte, dass Sie sich – bedingt durch Krankheit oder einen Unfall – nicht mehr persönlich äußern können. Sie ist auch für die behandelnden Ärzte rechtsverbindlich und regelt, welche Behandlungen und Therapien gewollt sind und welche ausgeschlossen werden sollen.

Die Patientenverfügung ist schriftlich zu verfassen und sollte möglichst regelmäßig mit Datum und Unterschrift aktualisiert werden. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt darüber hinaus eine Vertrauensperson, die Ihre Interessen vertritt.

Für eine persönliche Beratung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihrem Hausarzt.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie erste Informationen: www.bmjv.de