Testament

Alles geregelt!

Ein Testament empfiehlt sich, wenn Sie bestimmte Vorstellungen haben, wie Ihr Erbe dereinst verteilt werden soll. Etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen. Ihre Verfügungen gelten dann, abgesehen vom gesetzlich definierten Pflichtteil, als verbindlich.

Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten. Ein Testament sollte selbst geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Wir können Ihnen gerne behilflich sein, den für Sie richtigen Weg zu finden. Auch hier hat das Bundesjustizministerium Vorlagen.

Bitte beachten Sie:

Als Bestattungsinstitut können und dürfen wir keine Rechtsberatung vornehmen. Bei Fragen zum Erbrecht und zum Testament empfehlen wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch stellen wir für Sie gerne Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren her. So erhalten Sie vollständige Rechtssicherheit.